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BGH, 05.12.2013 - 2 ARs 357/13, 2 AR 253/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO
Unzulässig Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 389/13
- BGH, 05.12.2013 - 2 ARs 357/13, 2 AR 253/13
- BGH, 12.03.2014 - 2 ARs 357/13